Die Schwimmkurse und Schwimmausbildungen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit Bildungs- und Teilhabepaket gefördert, wenn Sie sich die Kosten dafür sonst nicht leisten können. Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen: Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen.
Mehr dazu:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket
Die Anträge machen Sie bei den für Ihre Leistungen zuständigen Behörden. Normalerweise kommt eine Mitteilung/Bestätigung von den Behörden über die Kostenübernahme. Manchmal erfolgen die Erstattungen auf unser Konto ohne vorherige Info. Daher ist es bitte wichtig, die Behörden darauf hinzuweisen, dass als Verwendungszweck der Name des Kindes angegeben wird. Sonst kann die Zahlung nicht zugeordnet werden.
Es gibt einige Krankenkassen, die die motorische Entwicklung von Babys und Kindern fördern und die Kosten für Babyschwimmen oder andere Gesundheitskurse übernehmen.
Bitte klären Sie die Höhe des Zuschusses, sowie die Voraussetzungen mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen eine Kopie eines Schwimmzeugnisses (bei Kindern z.B. Seepferdchen) oder die personifizierte Rechnung (oder Kontoauszug, Quittung) bzw. Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse einreichen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 12.2023