Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen, können über Ihre Erziehungsberechtigten einen Gutschein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt des Wohnortes) beantragen.
Mehr dazu: https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/mach-mit/index.php
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Originalgutschein in unserer Schwimmschule ein. Den können wir nur dann einlösen, wenn Sie ein Kunde von uns sind und uns die Rechnung für einen Anfänger-/Aufbaukurs im Zeitraum zwischen dem 12. September 2023 und dem 9. September 2024 in unserem Finanzsystem vorliegt. Wir reichen einen Sammelantrag bei den Behörden ein. Sobald wir ihn eingelöst haben, bekommen Sie 3 Zusatzstunden in Ihrem Kundenportal gutgeschrieben. Da die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nimmt, bekommen Sie eine separate Email über Einlösung des Gutscheines. Die Verrechnung mit bereits gebuchten Kursen oder Rückerstattung in Geldform ist ausgeschlossen.
Die Schwimmkurse und Schwimmausbildungen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit Bildungs- und Teilhabepaket gefördert, wenn Sie sich die Kosten dafür sonst nicht leisten können. Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen: Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen.
Mehr dazu:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket
Die Anträge machen Sie bei den für Ihre Leistungen zuständigen Behörden. Normalerweise kommt eine Mitteilung/Bestätigung von den Behörden über die Kostenübernahme. Manchmal erfolgen die Erstattungen auf unser Konto ohne vorherige Info. Daher ist es bitte wichtig, die Behörden darauf hinzuweisen, dass als Verwendungszweck der Name des Kindes angegeben wird. Sonst kann die Zahlung nicht zugeordnet werden.
Es gibt einige Krankenkassen, die die motorische Entwicklung von Babys und Kindern fördern und die Kosten für Babyschwimmen oder andere Gesundheitskurse übernehmen.
Bitte klären Sie die Höhe des Zuschusses, sowie die Voraussetzungen mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen eine Kopie eines Schwimmzeugnisses (bei Kindern z.B. Seepferdchen) oder die personifizierte Rechnung (oder Kontoauszug, Quittung) bzw. Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse einreichen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 12.2023